Im Masterstudium werden die vorhandenen historischen und systematischen Kenntnisse vertieft und erweitert. Zahlreiche Auswahlmöglichkeiten innerhalb der vorgegebenen Module ermöglichen dabei die Entfaltung der eigenen Interessen. Ziel des Studiums ist die Befähigung zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten in Forschung, Lehre und in weiteren Praxisfeldern. Durch die Möglichkeiten zur Spezialisierung kann auch eine anschließende Promotion vorbereitet werden.
Das Masterstudium an der Universität Bonn gliedert sich in zwei Studienjahre bzw. vier Semester.
Im ersten Studienjahr werden die Module Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie, Philosophiegeschichte und Gegenwartsphilosophie absolviert. Dabei müssen jeweils drei Veranstaltungen aus dem Angebot des Philosophischen Instituts und der verschiedenen Bonner Forschungszentren besucht werden. Durch die Auswahl sind thematische Spezialisierungen und die Erarbeitung neuer Themenbereiche möglich. Jedes Modul wird durch eine Hausarbeit abgeschlossen.
Im Zweiten Studienjahr werden drei Wahlpflichtmodule absolviert. Diese werden aus sechs angebotenen Bereichen ausgewählt: Ethik und angewandte Ethik, Kulturphilosophie und Ästhetik, Logik, Epistemologie und Sprachphilosophie, Metaphysik und ihre Geschichte, Naturphilosophie und Philosophie des Geistes. Dabei müssen jeweils zwei Veranstaltungen belegt werden. Jedes Modul wird durch eine Hausarbeit abgeschlossen.
Im letzten Semester werden begleitend zur Masterarbeit zwei Forschungskolloquien besucht. Nach bestandener Abschlussprüfung wird der akademische Grad „Master of Arts“ verliehen.
Leitfäden und Modulhandbücher
- Modulhandbuch M.A. Philosophie (Prüfungsordnung 2018)
- Studienverlaufsplan M.A. Philosophie (Prüfungsordnung 2018)
Hausarbeiten
- Empfehlungen zur Abfassung von Hausarbeiten
- Empfehlungen zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten
- Leitfaden zum Modulprüfungsverfahren Hausarbeit88
- Prüfungsformular für Hausarbeiten aufrufen
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Neuregelung Selbständigkeitserklärung zu schriftlichen Prüfungsformen:
Ab dem 1.10.2024 muss nicht nur den Abschlussarbeiten eine Selbstständigkeitserklärung beigelegt werden, sondern dies gilt ab dann auch bei der Einreichung von Hausarbeiten und sonstigen schriftlichen Prüfungsformen, die die Studenten bei den Dozenten, zu deren Lehrveranstaltungen sie schriftliche Prüfungen abgelegt haben (auch Essays etc.) der geschriebenen Arbeit beilegen müssen.
Bitte denken Sie bei der Abgabe von Hausarbeiten daran, das neue "Prüfungsformular für Hausarbeiten" beizulegen.
Prüfungsordnungen
- die Prüfungsordnungen der M.A.-Studiengänge finden Sie hier