Hinweis zum BA-Begleitseminar selbst


Die Seminare des Pflichtmoduls „Begleitung der BA-Arbeit“ (also die sog. „BA-Begleitseminare“) werden grundsätzlich von allen Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern des Instituts für Philosophie und grundsätzlich für diejenigen Kernfach-Studierenden des BA Philosophie angeboten, die ihre BA-Abschlussarbeiten

  • entweder bei den Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern resp. deren Vertretungen selbst
  • oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Lehrstuhls verfassen
  • und/oder die ihre BA-Abschlussarbeit zu einem Thema verfassen, das thematisch in den Lehr- und Forschungsbereich des jeweiligen Lehrstuhls fällt.

Die in dem Modul angebotenen BA-Begleitseminare können auch in Form von Sprechstunden stattfinden, die der oder die Erstbetreuerin der Abschlussarbeit dem jeweiligen Examenskandidat/der Examenskandidatin anbietet, und in der man gemeinsam das Thema und den Verlauf der BA-Arbeit bespricht.
Bitte beachten Sie zudem, dass das Modul in zwischen ein solches ohne Modulprüfung ist.
Es finden also keine benoteten mündlichen Prüfungen mehr statt. Vielmehr besteht die unbenotet bleibende Studienleistung in der Teilnahme an der Veranstaltung.
Bitte klären Sie die Frage, welches BA-Begleitseminar für Sie das passende ist, mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer BA-Arbeit. Außerdem können Sie sich an die BA-Studienberatung wenden, die Ihnen dabei hilft, die für Ihr Thema passende Veranstaltung finden. Dies kann insbesondere für diejenigen Kandidaten erforderlich sein, die ihre Abschlussarbeiten bei Dozenten oder Dozentinnen schreiben, die z. B. als Lehrbeauftragte, als Privatdozenten oder als Honorar- oder außerplanmäßige Professoren keinem Lehrstuhl unmittelbar zugeordnet sind. Grundsätzlich sind alle Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Philosophie dazu berechtigt, BA-Abschlussarbeiten zu betreuen.
Die Frage, an welchem BA-Begleitseminar Sie teilnehmen, sollte während der Semesterferien und vor der Anmeldung der Veranstaltung geklärt sein. Die Anmeldung erfolgt in Basis während der üblichen Belegphasen, oder auch in der Nachmeldephase (s. Semesterkalender).
Selbstverständlich setzt die Anmeldung und Teilnahme an dem BA-Begleitseminar voraus, dass Sie bereits ein BA-Abschlussthema gefunden haben und die Betreuung mit einem Dozenten oder einer Dozentin des Instituts vereinbart worden ist.
Da im Verlaufe des BA-Begleitseminars über das Thema der Arbeit referiert werden soll, ist die Teilnahme an den BA-Begleitseminar nur dann gewinnbringend möglich, wenn Sie zeitgleich mit der Abfassung der Arbeit erfolgt.

Die BA-Arbeit melden Sie im Prüfungbüro der Philosophischen Fakultät an. Das "Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit" finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros unter "Download".

Nach der Bachelorprüfungsordnung 2012 und 2013 (gilt für alle Studierende, die sich im Jahr 2012 bzw. 2013 oder danach eingeschreiben haben) beträgt der Bearbeitungszeitraum für die BA-Arbeit 3 Monate (§18(6)). Das Thema der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn der Prüfling mindestens 108 LP erworben hat. Der Textteil der Bachelorarbeit muss mindestens 70.000 und höchstens 120.000 Zeichen inklusive Leerzeichen und Anmerkungen umfassen.

Nach der Bachelorprüfungsordnung 2007 (gilt für alle Studierende, die sich zwischen 2007 und 2012 eingeschreiben haben) beträgt der Bearbeitungszeitraum für die BA-Arbeit 5 Monate (§18(5)). Das Thema der Bachelorarbeit kann erst ausgegeben werden, wenn der Prüfling mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat. Der Textteil der Bachelorarbeit soll mindestens 35 und höchstens 70 DIN A4-Seiten umfassen.

Bei Rückfragen zum Anmeldezeitpunkt oder sonstigen Fragen zum BA-Begleitseminar bzw. zur BA-Arbeit, können Sie sich gerne an die Studienberatung  wenden.
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