Bachelorstudiengang: Wichtige Hinweise für Studierende des dritten Studienjahres zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Liebe Studierende des dritten Studienjahres im Bachelorstudiengang Philosophie,
wie Sie wissen, endet Ihr Bachelorstudium mit der Abfassung
einer Bachelorarbeit. Wichtige Hinweise hierzu entnehmen Sie neben
Paragraph 18 der Prüfungsordnung (zu finden z.B. auf der homepage des
Instituts für Philosophie rechts unter "Aktuelles") bitte auch den
"Allgemeinen Hinweisen zu den Lehrveranstaltungen des BA-Studiengangs"
(zu finden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und unter dem
gleichnamigen News-Item auf dieser homepage rechts unter "Aktuelles").
Aufgrund verschiedentlicher Nachfragen möchte ich Ihnen heute zusätzlich die folgenden Hinweise geben:
1. Vorbereitung der BA-Arbeit im laufenden Wintersemester
Bitte
nutzen Sie das laufende Wintersemester, um sich Gedanken über das
mögliche Thema Ihrer Bachelor-Arbeit zu machen. Scheuen Sie sich nicht,
hierfür die DozentInnen in ihren Sprechstunden aufzusuchen und denken
Sie daran, dass Sie vor der obligatorischen Anmeldung zur BA-Arbeit
beim Prüfungsamt ein Betreuungsverhältnis mit einem Ihrer Dozentinnen
und Dozenten abgeschlossen haben müssen.
2. Anmeldung zur BA-Arbeit beim Prüfungsamt
Die
Anmeldung zur BA-Arbeit im Fach Philosophie erfolgt beim Prüfungsamt
der Philosophischen Fakultät. Die erforderlichen Unterlagen hierfür
finden Sie auf der homepage des Prüfungsamtes (zu finden unter:
www.uni-bonn.de, Einrichtungen, Fakultäten, Philosophische Fakultät,
Dekanat, Prüfungsamt, BA-Prüfungsbüro).
3. Umfang der BA-Arbeit: mind. 30 Seiten
Laut Prüfungsordnung sollen die BA-Arbeiten 30 bis 70 Seiten
umfassen. Dies bedeutet natürlich nicht, dass Sie die Obergrenze
erreichen müssen. Im Gegenteil können Sie sich durchaus an der unteren
Grenze von 30 Seiten orientieren, ohne deshalb fürchten zu müssen, dass
dies Auswirkungen auf Ihre Note haben könnte. Denn nicht der Umfang,
sondern der Inhalt ist das Ausschlaggebende.
4. Termin der Anmeldung zur BA-Arbeit:
Der bestmögliche Termin zur Anmeldung der BA-Arbeit ergibt sich aus den folgenden Überlegungen:
Die Noten der BA-Arbeit müssen spätestens am 15. September 09 verbucht
sein, damit Sie Ihren Abschluss noch im Laufe des sechsten
Fachsemesters resp. des kommenden Sommersemesters machen können. Vom
15. September zurückgerechnet benötigen wir c.a. eine Woche zur
Verbuchung, laut Prüfungsordnung stehen den Prüfern neun Wochen
Korrekturzeit zu und haben Sie maximal fünf Monate Bearbeitungszeit ab
dem Zeitpunkt der Anmeldung der BA-Arbeit.
Rechnet man diese
Daten zurück, so kommt man ungefähr auf Anfang Februar als
bestmöglichen Anmeldezeitpunkt der BA-Arbeit. Dieser Zeitpunkt wird
auch vom Dekanat empfohlen.
Gleichwohl können Sie auch zu einem
späteren Zeitpunkt Ihre BA-Arbeit anmelden, was insbesondere dann der
Fall ist, wenn Sie die erforderlichen 108 LP (zusammengenommen im
Kern-, Begleitfach und Optionalbereich) erst mit dem Bestehen der
Modulprüfungen der ersten Prüfungsphase des Wintersemesters erhalten
werden.
Darüber hinaus können Sie die Anmeldung auch dann
herausschieben, ohne befürchten zu müssen, im Sommersemester nicht
ihren Abschluss machen zu können, wenn Sie persönlich mit weniger als
fünf Monaten Bearbeitungszeit auskommen oder Ihnen Ihr Betreuer
verbindlich zusagen kann, dass er weniger als neun Wochen
Betreuungszeit benötigt. Dies wäre ein Entgegenkommen Ihres Betreuers
resp. Ihrer Betreuerin, die Sie nicht einfordern können. Besprechen Sie
die Zeitplanung also gründlich mit Ihren Betreuern und melden Sie sich
dann an.
5. Abgabefrist der Hausarbeiten der Seminare des dritten Studienjahres:
am besten bis Semesterende
Da die Modulprüfungen des dritten Jahres erst am Ende des
Sommersemesters stattfinden werden, spricht prinzipiell nichts dagegen,
dass die Studierende ihre Hausarbeiten zu den Seminaren erst im Laufe
der Wintersemesterferien abgeben. Da Sie sich jedoch spätestens Anfang
Februar zur BA-Arbeit anmelden müssen, wenn Sie termingerecht Ihren
Abschluss machen wollen, ist es sehr viel sinnvoller, wenn Sie die
Hausarbeiten zum Ende des Wintersemesters abliefern. Dies gilt auch aus
dem Grund, dass Sie nur so aus der Korrektur der Hausarbeiten Schlüsse
für die Abfassung der BA-Arbeit ziehen können, sprich einen Lerneffekt
für die BA-Arbeit haben.
Besprechen Sie die Abgabefrist der Hausarbeiten zu den Seminaren bitte
mit Ihrem jeweiligen Seminarleiter resp. Ihrer jeweiligen
Seminarleiterin.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Dr. Andrea Wilke
Prüfungsbeauftragte im Bachelorstudiengang Philosophie

