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Bachelorstudiengang: Wichtige Hinweise für Studierende des dritten Studienjahres zur Anmeldung der Bachelorarbeit

Liebe Studierende des dritten Studienjahres im Bachelorstudiengang Philosophie,

wie Sie wissen, endet Ihr Bachelorstudium mit der Abfassung einer Bachelorarbeit. Wichtige Hinweise hierzu entnehmen Sie neben Paragraph 18 der Prüfungsordnung (zu finden z.B. auf der homepage des Instituts für Philosophie rechts unter "Aktuelles") bitte auch den "Allgemeinen Hinweisen zu den Lehrveranstaltungen des BA-Studiengangs" (zu finden im  Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und unter dem gleichnamigen News-Item auf dieser homepage rechts unter "Aktuelles").

Aufgrund verschiedentlicher Nachfragen möchte ich Ihnen heute zusätzlich die folgenden Hinweise geben:

1. Vorbereitung der BA-Arbeit im laufenden Wintersemester

Bitte nutzen Sie das laufende Wintersemester, um sich Gedanken über das mögliche Thema Ihrer Bachelor-Arbeit zu machen. Scheuen Sie sich nicht, hierfür die DozentInnen in ihren Sprechstunden aufzusuchen und denken Sie daran, dass Sie vor der obligatorischen Anmeldung zur BA-Arbeit beim Prüfungsamt ein Betreuungsverhältnis mit einem Ihrer Dozentinnen und Dozenten abgeschlossen haben müssen.

2. Anmeldung zur BA-Arbeit beim Prüfungsamt

Die Anmeldung zur BA-Arbeit im Fach Philosophie erfolgt beim Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät. Die erforderlichen Unterlagen hierfür finden Sie auf der homepage des Prüfungsamtes (zu finden unter: www.uni-bonn.de, Einrichtungen, Fakultäten, Philosophische Fakultät, Dekanat, Prüfungsamt, BA-Prüfungsbüro).

3. Umfang der BA-Arbeit: mind. 30 Seiten

Laut Prüfungsordnung sollen die BA-Arbeiten 30 bis 70 Seiten umfassen. Dies bedeutet natürlich nicht, dass Sie die Obergrenze erreichen müssen. Im Gegenteil können Sie sich durchaus an der unteren Grenze von 30 Seiten orientieren, ohne deshalb fürchten zu müssen, dass dies Auswirkungen auf Ihre Note haben könnte. Denn nicht der Umfang, sondern der Inhalt ist das Ausschlaggebende.

4. Termin der Anmeldung zur BA-Arbeit:

Der bestmögliche Termin zur Anmeldung der BA-Arbeit ergibt sich aus den folgenden Überlegungen:

Die Noten der BA-Arbeit müssen spätestens am 15. September 09 verbucht sein, damit Sie Ihren Abschluss noch im Laufe des sechsten Fachsemesters resp. des kommenden Sommersemesters machen können. Vom 15. September zurückgerechnet benötigen wir c.a. eine Woche zur Verbuchung, laut Prüfungsordnung stehen den Prüfern neun Wochen Korrekturzeit zu und haben Sie maximal fünf Monate Bearbeitungszeit ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der BA-Arbeit.

Rechnet man diese Daten zurück, so kommt man ungefähr auf Anfang Februar als bestmöglichen Anmeldezeitpunkt der BA-Arbeit. Dieser Zeitpunkt wird auch vom Dekanat empfohlen.

Gleichwohl können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt Ihre BA-Arbeit anmelden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn Sie die erforderlichen 108 LP (zusammengenommen im Kern-, Begleitfach und Optionalbereich) erst mit dem Bestehen der Modulprüfungen der ersten Prüfungsphase des Wintersemesters erhalten werden.

Darüber hinaus können Sie die Anmeldung auch dann herausschieben, ohne befürchten zu müssen, im Sommersemester nicht ihren Abschluss machen zu können, wenn Sie persönlich mit weniger als fünf Monaten Bearbeitungszeit auskommen oder Ihnen Ihr Betreuer verbindlich zusagen kann, dass er weniger als neun Wochen Betreuungszeit benötigt. Dies wäre ein Entgegenkommen Ihres Betreuers resp. Ihrer Betreuerin, die Sie nicht einfordern können. Besprechen Sie die Zeitplanung also gründlich mit Ihren Betreuern und melden Sie sich dann an.

5. Abgabefrist der Hausarbeiten der Seminare des dritten Studienjahres: am besten bis Semesterende

Da die Modulprüfungen des dritten Jahres erst am Ende des Sommersemesters stattfinden werden, spricht prinzipiell nichts dagegen, dass die Studierende ihre Hausarbeiten zu den Seminaren erst im Laufe der Wintersemesterferien abgeben. Da Sie sich jedoch spätestens Anfang Februar zur BA-Arbeit anmelden müssen, wenn Sie termingerecht Ihren Abschluss machen wollen, ist es sehr viel sinnvoller, wenn Sie die Hausarbeiten zum Ende des Wintersemesters abliefern. Dies gilt auch aus dem Grund, dass Sie nur so aus der Korrektur der Hausarbeiten Schlüsse für die Abfassung der BA-Arbeit ziehen können, sprich einen Lerneffekt für die BA-Arbeit haben. Besprechen Sie die Abgabefrist der Hausarbeiten zu den Seminaren bitte mit Ihrem jeweiligen Seminarleiter resp. Ihrer jeweiligen Seminarleiterin.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Dr. Andrea Wilke
Prüfungsbeauftragte im Bachelorstudiengang Philosophie